
Bild vom Zugspitzlauf 2008
Zugspitzlauf: Ermittler wollen
Strafbefehl
Der Zugspitzlauf, bei
dem am 13 Juli der Ellwanger Hans Pöschl ums Leben gekommen ist,
wird ein gerichtliches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft München
II hat am Mittwoch beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gegen die
Veranstalter des Laufs Strafbefehl beantragt.
ELLWANGEN/MÜNCHEN
(sz) Der Vorwurf, den die
Staatsanwaltschaft gegen die Veranstalter des Zugspitzlaufs erhebt,
lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.
Nach umfangreichen Zeugenvernehmungen, nach Ermittlungen über die
Wetterbedingungen, die Verhältnisse vor Ort sowie die Ausstattung
der Läufer sei die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt,
dass die Veranstalter den Lauf nicht hätten starten dürfen oder
rechtzeitig hätten abbrechen müssen, sagte gestern Andrea Titz,
die mit den Ermittlungen befasste Gruppenleiterin der Münchner
Strafverfolgungsbehörde.
90 Tagessätze
Außer dem 45-jährigen Ellwanger
Gymnasiallehrer und Läufer Hans Pöschl hatte bei dem Extremlauf
bei widrigsten Wetterbedingungen auf Deutschlands höchsten Berg
auch ein 41-jähriger Sportler aus Witten in Nordrhein-Westfalen den
Tod gefunden. Viele andere Läufer waren wegen Kälte und Erschöpfung
zusammengebrochen.
Laut Titz werde das Amtsgericht in
Garmisch-Partenkirchen den Antrag der Staatsanwaltschaft nun prüfen.
Danach könne es den Strafbefehl - er lautet auf eine Geldstrafe über
90 Tagessätze - erlassen oder zu der Überzeugung gelangen, dass es
damit nicht getan ist. Dann gibt es eine mündliche Verhandlung. Die
Beschuldigten ihrerseits hätten die Möglichkeit, gegen einen
Strafbefehl Einspruch einzulegen, was ebenfalls eine
Gerichtsverhandlung zur Folge hätte.
Das Ergebnis des Strafverfahrens könnte
dann richtungsweisend für zivilrechtliche Klagen von Teilnehmern
des Berglaufs oder deren Angehörigen gegen den Veranstalter sein.
Kommt das Gericht im Strafverfahren bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung
und Tötung zu einem Urteil, würden diese Sachverhalte in einem
Zivilprozess zu Schadenersatzforderungen nicht neu aufgerollt.
Alleine aus diesem Grund halten es
Juristen für unwahrscheinlich, dass der Veranstalter einen
Strafbefehl akzeptiert, sollte das Amtsgericht diesen erlassen. Ihn
könnte sonst eine Welle von Schadenersatzklagen überrollen.
Vielmehr sieht es danach aus, als würde die Tragödie um den
Zugspitzberglauf 2009 im Gerichtssaal fortgesetzt.
Die Familie des ums Leben gekommenen
Ellwanger Läufers machte keine Angaben, ob oder in welcher Form sie
gegen den Veranstalter vorgehen wird.
Erschienen am 14.11.08
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